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   OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05   

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https://dejure.org/2007,65529
OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05 (https://dejure.org/2007,65529)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.03.2007 - 9 U 953/05 (https://dejure.org/2007,65529)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. März 2007 - 9 U 953/05 (https://dejure.org/2007,65529)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Bezüglich der Sondersituation "Aufklärungspflicht bei Grundstücksverkauf im Zusammenhang mit Altlasten" stellt die Rechtsprechung an die Aufklärungspflicht des Verkäufers über die bekannte Kontaminierung eines Grundstücks strenge Anforderungen, vgl. BGH NJW 2001, 64 [BGH 20.10.2000 - V ZR 285/99]:.

    Nach der oben zitierten Entscheidung ( BGH NJW 2001, 64 [BGH 20.10.2000 - V ZR 285/99]) entfällt die Offenbarungspflicht nicht, wenn beim Käufer, z.B. aufgrund Besichtigung, sich ein Altlastenverdacht einstellt.

  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Für das Vorliegen von Zinsen ist nach der Rechtsprechung des BGHs ( NJW 86, 2564) konstitutiv, dass es sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen handelt.
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Das Gleiche gilt für den Sonderfall einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von lediglich 2 Teilzahlungen auf Kapitalbeschaffungskosten ( BGH NJW-RR 01, 1420).
  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Der Schadenersatzanspruch, also das Übergehen von dem Primäranspruch der Klägerin auf Übertragung eines mangelfreien Grundstücks auf die Sekundärebene (vgl. hierzu BGHZ 107, 179, 184 ), entstand spätestens mit Geltendmachung des Rückabwicklungsanspruchs betreffend das Grundstück wegen arglistiger Täuschung im vorangegangenen Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz (Az.: 5 O 3035/98, K 1) mit Klageinreichung im Juni 1998 (vgl. Tenor Ziffer 1, wonach Rechtshängigkeit am 30.06.98 eintrat K 1, Seite 2).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93

    Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Hier unterstellte der BGH ( BGH NJW 93, 3257) in der Tat den Anspruch des Darlehensnehmers auf anteilige Rückerstattung des Disagios nicht § 197 BGB mit der Begründung, der Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers auf Disagioserstattungen in Höhe des Anteils, der auf die Zeit nach der vorgezogenen Vertragsbeendigung fällt, entstehe nicht abschnittsweise, sondern im Zeitpunkt der vorzeitigen Kreditvertragbeendigung in seinem vollen Umfang.
  • BGH, 02.03.1993 - XI ZR 133/92

    Kurze Verjährung auch bei Verzugszinsen als Schadensersatz

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    So unterliegt ein Anspruch auf Verzugszinsen nach BGH NJW 93, 1384 auch insoweit der kurzen Verjährung nach § 197 BGB, als er auf den Gesichtspunkt des Schadenersatzes (im dortigen Fall des BGHs auf §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB) gestützt wird.
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 167/84

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Alleinige Fortführung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Der Bundesgerichtshof (vgl. WM 85, 1166) weist die Frage, ob Zinsen verlangt werden können, dem Betragsverfahren zu, wenn die Rechtslage (wie häufig, etwa bei Anwendung der §§ 288, 291 BGB, 353 HGB) einfach ist.
  • OLG Stuttgart, 02.10.1985 - 13 U 32/85

    Zinsansprüche; Verjährungsfrist; Bereitstellungszinsen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Für die als Teil der Hauptforderung begehrten Bereitstellungszinsen gilt die 4-jährige Verjährungsfrist des § 197 BGB (vgl. OLG Stuttgart, NJW 86, 436 mit zustimmender Anmerkung Schwabe, WM 86, 1000; MünchKomm/Grothe, 4. Aufl., § 197 Nr. 2).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Nach § 463 Satz 2 BGB kann, wer - wie hier die Klägerseite - den "großen" Schadenersatz wählt, das Geschäft mithin rückabwickelt, Ersatz für frustrierte Vertragskosten als "ersten handgreiflichen Schaden" geltend machen (Huber, Soergel, 12. Aufl., § 463 Rdn. 49 unter Hinweis auf BGH WM 85, 1361 und BGH NJW 85, 467).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2007 - 9 U 953/05
    Als Ausnahme von diesem Grundsatz kommt allerdings eine Vakanz auf unabsehbare Zeit im Falle einer Konkurrentenklage in Betracht, wenn nämlich der Justizverwaltung die Ernennung des ausgewählten Bewerbers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt worden ist ( VGH Mannheim NJW 96, 2525; OVG Saarlouis, NVwZ-RR 03, 47; OVG Schleswig, NVwZ-RR 03, 321).
  • BGH, 05.06.1985 - VIII ZR 135/84

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Oberlandesgerichts bei Mitwirkung eines

  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 8/02

    Einstweilige Untersagung der Ernennung zum Vizepräsidenten des

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

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